11.12.2003
Auszug aus dem neuen Waffenrecht
Generelles Verbot ab dem 01.04.2003

Der bloße Umgang mit folgenden Waffen ist ab 1.April 2003 verboten:

Faustmesser, sogenannte "Stoßdolche"

Butterfly-Messer

Fallmesser

Wurfsterne

-siehe rechtes Fenster

In Besitz befindliche derartige Waffen sollten unbrauchbar gemacht und auf keinen Fall in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.


Weiterhin frei verkäuflich
(an Personen ab 18 Jahre ) sind

Fahrtenmesser mit feststehender Klinge, Sammlermesser, Dekorations-Schwerter z.B.

Samurai- und Ninjaschwerter,

Nachbildungen historischer Königs-

schwerter.