11.12.2003 Der bloße Umgang mit folgenden Waffen ist ab 1.April 2003 verboten: Faustmesser, sogenannte "Stoßdolche" Butterfly-Messer Fallmesser Wurfsterne -siehe rechtes Fenster In Besitz befindliche derartige Waffen sollten unbrauchbar gemacht und auf keinen Fall in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Fahrtenmesser mit feststehender Klinge, Sammlermesser, Dekorations-Schwerter z.B. Samurai- und Ninjaschwerter, Nachbildungen historischer Königs- schwerter. |